❗️Überraschende Entscheidung des OLG Karlsruhe❗️

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Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, dass eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, wie am Donnerstag bekannt wurde (Beschl. v. 25.04.2022, Az. 2 Rb 37 Ss 25/22).

(Quelle 👉 lto.de)

Das ist eine durchaus überraschende Entscheidung, die endlich einmal sich am Wortlaut der Norm orientiert und auch das juristische Handwerk erkennen lässt.

Das sollte für weitere Klarheit in Baden-Württemberg sorgen.

Aber Achtung:

Das gilt eben nur für die Coronaverordnung in Baden-Württemberg. In NRW beispielsweise gilt (leider) auf Grund einer anderes gestalteten Verordnung etwas anderes.

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