❗️BGH-Urteil zu Fitnessstudio-Beiträgen❗️

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Fitnessstudios, die im Corona-Lockdown schließen mussten, können den Ausfall nicht durch eine Vertragsverlängerung ausgleichen.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(Quelle 👉 zdf.de)

Dieses Urteil dürfte auch für weitere sog. Dauerschuldverhältnisse wegweisend sein. Denn es gibt nach Ansicht des BGH im Falle eines Lockdowns keine Möglichkeit für die Betreiber, den Vertrag entsprechend anzupassen und z.B. die Mitgliedschaft entsprechend zu verlängern. Vielmehr schulde der Betreiber die Leistung, die er wegen der Schließung aber nicht erbringen kann.

Hier kann man sicherlich geteilter Meinung sein, ob dieses Urteil die Interessen beider Seiten bei einem so harten staatlichen Eingriff wie Lockdown ausreichend berücksichtigt.

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