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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum

Gegenstand der Verhandlung war der Vorwurf des Gebrauchens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in Form eines „Maskenattestes“ auf einer Bochumer Versammlung.

Anscheinend reicht bereits eine Kontaktschuld zu einem bekannten Bochumer Arzt aus, einen Anfangsverdacht hinsichtlich der Unrichtigkeit des Attestes zu begründen.

Das alleine ist schon ungeheuerlich. Noch schlimmer war heute, dass der für den Erlass eines Strafbefehls erforderliche HINREICHENDE (also eine stärkere Verdachtsform) Tatverdacht nicht einmal im Ansatz ermittelt war.

Eine solch stümperhaft ermittelte „Straftat“ habe ich in fast 20 Jahren Berufserfahrung noch nicht gesehen.

Warum der Richter hier vertagte, blieb völlig unklar.

Hier muss tatsächlich überlegt werden, ob gegen die Beteiligten eine Strafanzeige wegen der Verfolgung Unschuldiger gestellt werden muss.

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