❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Heute:
AG Düsseldorf
Mangels Strafantrages wurde das Verfahren wegen eines vermeintlichen Hausfriedensbruches nach einem „Maskenverstoss“ in der Deutschen Bahn durch Urteil eingestellt.
Bei absoluten Antragsdelikten wie dem Hausfriedensbruch können diesen Verfahren auch nur mit wirksamen Strafantrag des Berechtigten verfolgt werden. Antragsberechtigt ist nur der Hausrechtsinhaber - es sei denn, er hat die Berechtigung wirksam übertragen (z.B. durch Vertrag o.ä.).
Daher lohnt sich immer ein Blick auf die gestellten Strafanträge.
Näheres im Video…
Mein Kanal:
https://teleg.eu/s/RASattelmaier