❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Heute:
Amtsgericht Aachen
In Aachen habe ich bisher immer gute Erfahrungen gemacht.
So auch mit dem heutigen Freispruch.
Gegenstand des Verfahrens waren Vorwürfe wegen des tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (
§§ 113, 114 StGB) sowie ein Verstoß gegen den unsäglichen
§ 201 StGB.
Letztlich hätte dieses Verfahren bereits nach gut erkennbarer Aktenlage niemals vor Gericht landen dürfen.
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