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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Heute:
AG Wiesloch

Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs.3 StGB in einem der sog. „Ungeimpft“ Fälle.

Hintergrund des Verfahrens war, dass der Mandant einen Judenstern mit der Aufschrift „Ungeimpft“ und „Schon wieder?“ an seinem Fahrzeug angebracht hatte.

Letztlich sah das Gericht sich dazu veranlasst, aus rechtlichen Gründen freizusprechen und hier zugunsten der Meinungsfreiheit dem. Art. 5 GG eine Strafbarkeit abzulehnen.

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