Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Rastatt

Ein möglicherweise historisches Urteil gab es nach einer fünfstündigen Verhandlung.

Denn wohl erstmals wurde ein Pfarrer wegen des Abhaltens eines Gottesdienstes zu einem Bußgeld verurteilt und somit diese Form des Grundrechts der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG sanktioniert. Eine bedenkliche Entscheidung.

Ein Gutes ließ sich der Urteilsbegründung jedoch entnehmen: Ein Gottesdienst stellt keine Ersatzversammlung für eine verbotene Demonstration dar.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/s/RASattelmaier
How to Record Hands-Free on Snapchat