❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Heute:
AG Rastatt
Ein möglicherweise historisches Urteil gab es nach einer fünfstündigen Verhandlung.
Denn wohl erstmals wurde ein Pfarrer wegen des Abhaltens eines Gottesdienstes zu einem Bußgeld verurteilt und somit diese Form des Grundrechts der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG sanktioniert. Eine bedenkliche Entscheidung.
Ein Gutes ließ sich der Urteilsbegründung jedoch entnehmen: Ein Gottesdienst stellt keine Ersatzversammlung für eine verbotene Demonstration dar.
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