❗️Jeder Zweite für Maskenpflicht am Arbeitsplatz❗️

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Fast jeder zweite Arbeitnehmer (48) in Deutschland wünscht sich zum Beispiel eine Maskenpflicht und regelmäßige Coronatests am Arbeitsplatz, sobald es wieder zu einer starken Infektions-Welle kommen sollte. Nur wenige (14 Prozent) wollen gar keine Einschränkungen mehr. Das geht aus der Studie „Arbeiten 2022“ der Krankenkasse pronova BKK hervor. Dazu wurden im September 1200 Arbeitnehmer ab 18 Jahren befragt.

(Quelle 👉 bild.de)

Das Angstnarrativ ist dank der Panikpropaganda von Personen wie Lauterbach & Co. nach wie vor beachtlich. Anders ist dieses Ergebnis nicht zu erklären.

Für uns Juristen und deren Mandanten steht zu befürchten, dass in diesem Angstnarrativ die Maskenpflicht alsbald wieder vor Gericht gelten wird, was trotz des bestehenden Vermummungsverbotes nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zu teils völlig absurden Vorkommnissen vor Gericht geführt hat.

Auch über den Sommer hinweg wurde das Maskentragen von zahlreichen Richtern und Staatsanwälten nie ganz abgelegt. Zum Teil wurde dies ohne entsprechende Verfügung der Gerichte „geduldet“ was rechtswidrig ist.

Das Maskentragen vor Gericht wird im Herbst und Winter trotz des Nichtbestehens einer „epidemischen Notlage“ wieder zunehmen. Sei es als Symbol an Kritiker, als Ausschlussmöglichkeit oder auch aus reiner Angst.

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