❗️Pflegerin zu Unrecht wegen unvollständiger Corona-Impfung freigestellt❗️

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Das Seniorenzentrum in Fernwald-Annerod (Kreis Gießen) muss nach einem Urteil des Gießener Arbeitsgerichts eine Pflegerin weiter beschäftigen, obwohl diese nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft ist. Das Pflegeheim der Alloheim-Gruppe hatte die Frau im März dieses Jahres ohne weitere Vergütung freigestellt, weil sie nur eine Corona-Schutzimpfung vorweisen kann. Allerdings hatte sie mit einem ärztlichen Attest darauf hingewiesen, dass die Impfung allergische Reaktionen bei ihr auslöst.

Dabei zweifelte die Richterin das vorgelegte Attest nicht an.

„Für eine Gefälligkeitsbescheinigung gibt es keinen Anhaltspunkt“.

Die seit März ausgesetzte Vergütungszahlung muss nun nachgeholt werden.

Der Arbeitgeber sieht die Weiterbeschäftigung der Pflegerin dennoch kritisch, weshalb hier „der Konflikt, möglicherweise um eine Abfindung in den kommenden Wochen wohl zwischen den Anwälten weiter ausgetragen wird“.

(Quelle 👉 wetterauer-zeitung.de)

Dieser Fall zeigt die Folgen einer ideologisierten Behandlung von medizinischen Themen auf, die (glücklicherweise) sodann juristisch korrigiert werden.

Denn der Arbeitgeber hat hier in vorauseilendem Gehorsam seine Mitarbeiterin bereits im März freigestellt, obwohl dies rechtlich noch gar nicht erforderlich war. Dabei ist zu vermuten, dass der Arbeitgeber dies rein ideologisiert entscheiden entschieden hat. Denn der Gesetzeswortlaut des IfSG ist in diesen Fällen eindeutig, worauf das Gericht auch hingewiesen hat.

Sicherlich kein Einzelfall, der zeigt, zu welchen Verwerfungen zwischen Arbeitgebern und dringend benötigten Pflegekräften die einrichtungsbezogene Impfpflicht geführt hat.

Diese muss sofort aufgehoben werden.

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