❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Heute:
AG Aschaffenburg
Die Bezeichnung eines Oberbürgermeisters als „Faschingsprinzen“ ist nach Ansicht des Gerichts selbst dann als Beleidigung zu werten, wenn dieser sich in seiner Eigenschaft als OB in den lokalen Karnevalsvereinen sichtbar wohlfühlt und offen sowie gerne zeigt.
Was sonst noch so alles passiert ist heute, schildere ich im Video…
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