Forwarded from Ellen Hölzer Rechtsanwältin (Elly für Freiheit, Frieden und Liebe)
Der eine oder andere von Euch kennt die Hilfestellung in Form der vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung (vIUB) vom nachweis-express.de, später liberation-express.de.

Zwei Kammern des LAG Schleswig-Holstein (7.12.22, 5 Sa 82/22, Abruf-Nr. 234286 und 24.11.22, 4 Sa 139/22, Abruf-Nr. 234287) entschieden über die Vorlage der vIUB gegenüber dem Arbeitgeber mit unterschiedlichem Ausgang:

Die 4. Kammer hält in ihrer Entscheidung vom 24.11.22 die fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses auch nach der Interessenabwägung im Einzelfall für gerechtfertigt.

Die 5. Kammer ist dagegen in der Entscheidung vom 7.12.22 der Auffassung, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung schon keinen „an sich“ geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.

Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ist unter den Aktenzeichen 2 AZR 55/23 (4 Sa 139/22) und 2 AZR 66/23 (5 Sa 82/22) in beiden Fällen Revision eingelegt worden. Ein mir bekannter Kollege führt die Prozesse.

Ich hatte mehrere Arbeitsschutzverfahren in vergleichbaren Verfahren und mein Letztes habe ich gestern (30.03.2023) vor dem LAG Hamm gewonnen - die Revision wurde NICHT zugelassen, die Klägerin darf wieder arbeiten, der Arbeitgeber muss über ein Jahr Gehalt nachzahlen.

Den Ausgang der Entscheidungen des BAG in obigen beiden Revisionen verfolge ich mit großem Interesse. Meiner persönlichen Ansicht nach sind die Angaben in dieser Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit alle stimmig, nichts davon ist unwahr. Mal sehen, ob und mit welchen Folgen sich die Richter beim BAG damit auseinandersetzen.
How to Make a Poster on Word