❗️“Ist der Rechtsstaat noch zu retten“

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Strafrechtler drängen darauf, wichtige Reformen in StPO und StGB anzupacken. U.a. müssten Bagatelldelikte entkriminalisiert und das Strafbefehlsverfahren neugestaltet werden. Heftige Kritik übten sie am Referentenentwurf zu Cannabis.

Nach vier Jahren – vor allem coronabedingter – Pause sind am vergangenen Wochenende in Berlin erstmals wieder mehr als 850 Strafrechtler:innen aus Wissenschaft und Praxis auf einem Strafverteidigertag in Präsenz zusammengekommen. "Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?", lautete das durchaus dramatisch klingende Motto der Tagung.


Die Tagungsteilnehmer sprechen von einer „uferlosen Anwendung des Strafrechts

Die Politik bediene sich zunehmend des Strafrechts, um alle möglichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Damit verabschiede sie sich immer mehr vom spezialpräventiv ausgerichteten Schuldstrafrecht. Das Strafrecht verwandele sich zunehmend in ein rein funktionales Strafrecht.

(Quelle 👉lto.de - Zitate in Kursivschrift von mir hervorgehoben)

Die Tagung spricht zu recht und überraschend deutlich einige reformbedürftige Zustände des dt. Strafrechtsverfahren an.

Leider gehen die Forderungen aber nicht weit genug:

👉 So fehlt die wohl wichtigste Forderung nach der Abschaffung bzw. Reformierung der §§ 146, 147 GVG zur immer noch bestehenden Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministerien - (👉 s. hierzu auch H. Prantl in einem Video)

👉 Die Auflistung des „Bagatelldelikte“ ist zu eng. Die Gerichte werden überhäuft mit Beleidigungs- und Versammlungsstraftatbeständen, die i.d.R. lediglich im absoluten Minimalbereich der Strafandrohung liegen. Dennoch wurden bislang völlig unbescholtene Maßnahmenkritiker durch entsprechende Verfahren „erzogen“.

👉 Sämtliche Richterinnen und Richter - vor allem die höchsten - müssen frei und ohne Parteiinteressen von der Richterschaft gewählt werden.

👉 Es muss ein echtes Zwischenverfahren unter notwendiger Beteiligung von Anwälten geben. Insbesondere in Strafbefehlsverfahren werden m.E.n. die Anträge der StA auf entsprechenden Erlass allzu schnell von der möglicherweise überlasteter Richterschaft positiv beschieden.

👉 Restriktion ist das Zauberwort in der Anwendung des materiellen Rechts. Die gesetzlichen Restriktionen werden allzuoft vor Gericht aufgeweicht und Mandanten verurteilt. Der Rechtsstaat muss aber Tatbestände wieder deutlicher restriktiv auslegen, um nicht in die Gefahr der Willkürlichkeit zu geraten. Hier sollte eine entsprechende Forderung an die Richterschaft gestellt werden.

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