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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Bochum

Der örtliche Vertreter von „Querdenken Bochum“ stand heute wegen eines wohl einmaligen Vorwurfes in der deutschen Rechtsgeschichte in seiner Eigenschaft als Versammlungleiter vor Gericht.

Er soll im Januar 2022 die Kontrolle des sog. „3G-Nachweises“ nicht sichergestellt haben, welche ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 Personen durchzuführen war. Erstmals spielte also die Teilnehmerzahl für eine behördliche Sanktionierung die entscheidende Rolle.

Das üppige Bußgeld von 2000,- EUR sollte die Bereitschaft, Versammlungen weiterhin durchzuführen, wohl mindern.

Interessant waren die Aussagen des Einsatzleiters, wie denn Teilnehmerzahlen von der Polizei ermittelt werden. Das hatte nach seiner Aussage mit „glauben“ und „Gefühl“ zu tun.

Gerichtsfest gelang der Nachweis der tatsächlichen Teilnehmerzahl so jedenfalls nicht.

Das Verfahren wurde folglich bei voller Kostenübernahme eingestellt.

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