❗️Grünwähler unerwünscht❗️

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Ein Schild mit der Aufschrift „Grünwähler haben hier Hausverbot“ sorgt für Wirbel in den Nachbargemeinden Kellmünz (Bayern, ca. 1450 Einwohner) und Dettingen (Baden-Württemberg, ca. 2500 Einwohner).

Das Schild hat Thomas Obermüller auf dem Grundstück seines Metallbaubetriebes aufgestellt.

„Das ist eine Diskriminierung von Personen“, schimpft ein Einwohner von Dettingen gegenüber BILD. „Ich finde das unmöglich und fordere, dass das Schild wegkommt. Dass Menschen ausgegrenzt werden, egal wer, darf man nicht tolerieren", sagt er. Und schiebt nach: „Mit dieser Meinung bin ich hier nicht allein“


(Quelle: 👉 bild.de)

Ob der oben zitierte „Einwohner“ und all die Anderen sich auch über die Ausgrenzung von Ungeimpften - durch exekutive Verordnungen - auch so echauffiert hat ?

Natürlich ist das Schild auf dem Grundstück des Betriebes rechtlich nicht zu beanstanden. Denn es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung i.S. Art 5 GG, die man (wie immer) nicht gut finden muss.

Bei einem ähnlichen Fall in einen Berliner Restaurant gab es jedenfalls „sehr viel Beifall“ für die Ankündigung des Betreibers, „AFD-Leute“ nicht mehr zu bedienen.
(Quelle: 👉welt.de)

Die Empörung entlädt sich stets abhängig von der jeweiligen politischen Einstellung. Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung als Fundament des demokratischen Diskurses wird dabei jedoch stets vergessen. Denn ansonsten wären die Aufschreie (auf beiden Seiten) weit weniger laut.

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