❗️Pauschale Mitschreibeverbote unzulässig

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Immer wieder verbieten Gerichte vor allem in Verfahren gegen Maßnahmenkritiker pauschal sämtlichen Zuschauern, sich handschriftliche Notizen zum Verfahren zu machen.

Den Grund hierzu erfahren die als Öffentlichkeit geltenden Zuschauer meist nur auf nachfragen.

So hat sogar das OLG Frankfurt jetzt ein solches Mitschreibeverbot erlassen.

Warum ein pauschales Verbot des Mitschreibens verfassungsrechtlich bedenklich ist und sogar einen absoluten Revisionsgrund wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes darstellen kann, wird in einer Stellungnahme auf 👉 lto.de sehr gut und nachvollziehbar dargestellt.

Daher gilt:

Verhängt ein Gericht ein pauschales Mitschreibeverbot gegenüber den Zuschauern, so sollte das von der Verteidigung protokolliert werden, um es später im Rahmen einer Revision als sog. Verfahrensrüge monieren zu können 👉 § 338 Nr. 6 StPO.

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