❗️BVerwG: Pauschale Versammlungsverbote rechtswidrig❗️

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das von der sächsischen Corona-Schutzverordung ausgesprochene Versammlungsverbot zu Beginn der Pandemie für unverhältnismäßig erklärt. Das verkündete das Gericht am Mittwoch in Leipzig.

„Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Selbst für „infektiologisch vertretbare Versammlungen“ habe sie außerdem die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde gelegt.

Das generelle Versammlungsverbot sei in dieser Situation „der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“ geworden.


(Quelle 👉 rnd.de)

Hiermit hat zum ersten Mal ein Bundesgericht in einem Hauptsacheverfahren die Feststellung getroffen, dass pauschale Versammlungsverbote durch Verordnungen zu Beginn der Coronazeit nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig waren.

Zwar lässt das Gericht (leider) keinen Zweifel daran, dass „infektionsschützende“ Auflagen wie Abstands- und Maskenpflichten sehr wohl verordnet werden können. Aber einem pauschalen Verbot via Verordnung bzw. einer Zulassung durch eine behördliche „Genehmigung“ erteilt das Gericht eine klare Absage.

Folge hiervon müsste die Erstattung aller entsprechenden Bußgelder sowie den Auslagen (hierunter fallen auch RA- und Reisekosten) der Betroffenen durch die Behörden sein. Ich denke da vor allem an die ersten sog. Hygienedemonstrationen in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz im April 2020.

Allerdings darf an soviel Einsichtsfähigkeit der Behörden berechtigt gezweifelt werden.

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