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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Oberlandesgericht Koblenz

Zu Gast:
Rechtsanwältin
Beate Bahner

Auf meine Revision hin hat das OLG Koblenz ein Urteil des Landgerichts Koblenz mit Beschluss vom 12. Juni 2023 (4 ORs 4 Ss 191/22) aufgehoben. Es wird erneut verhandelt.

Damit schließt sich das OLG aus Rheinland-Pfalz einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an und verlangt Feststellungen dazu, dass im Rahmen von sog. „Maskenattesttestverfahren“ - insbesondere wegen des Gebrauchens von falschen Gesundheitszeugnissen gem. § 279 StGB (alte und neue Fassung) - der Verwender im Zeitpunkt Ausstellung des Attest nicht an den vorgegebenen Beschwerden litt oder nicht. Denn nur dann handelt er mit der erforderlichen Täuschungsabsicht.

Zu den Hintergründen des Falles und warum diese Entscheidung durchaus für noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein kann, unterhalte ich mich mit der Kollegin Beate Bahner, die in diesem Fall ebenfalls involviert war.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/s/RASattelmaier
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