❗️BVerG stoppt Heizungsgesetz❗️

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Der Bundestag kann das von der Ampel-Koalition beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren stattgegeben. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben.

Nach Ansicht der Richter überwiegt das "Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung" der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den "Eingriff in die Verfahrensautonomie" des Bundestags.


(Quelle 👉ntv.de)

Nach dem Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ schiebt das höchste deutsche Gericht dem Heizungsgesetz lediglich vorläufig aus formalen Gründen zum Gesetzgebungsverfahren einen Riegel vor.

In der Sache ist damit keine Entscheidung getroffen. Eine solche ergeht im Falle einer Verabschiebung erst Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einer Klageeinreichung durch wen auch immer.

Dennoch: Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie stümperhaft die Ampelregierung derzeit als Gesetzgeber einschneidende Regelungen durchpeitschen will.

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