Die Entwicklung in den letzten zwei Jahren führt uns insofern (erneut) vor Augen, dass auch die Wahl der Machthaber durch das Volk kein Recht schafft, keine Gewähr für eine (relativ) richtige politische Linie bietet.

Die der Idee der freiheitlich demokratischen Ordnung zugrundeliegende Annahme, dass „demokratische Willensentscheidungen die beste Gewähr für eine (relativ) richtige politische Linie als Resultante und Ausgleich zwischen den im Staat wirksamen politischen Kräften gebe“ (BVerfGE 5, 85 [197]), halte ich ehrlich gesagt ohnehin für Wunschdenken. Schon deshalb, weil die Willensentscheidungen der Masse in einer Demokratie stets der Manipulation durch Wenige unterliegen.

Auch das bekommen wir seit Corona eindrucksvoll vor Augen geführt.

Demokratie ist nicht strukturell auf „gute“ Machtausübung angelegt. Aber sie setzt immerhin das Recht zur Entscheidungsfreiheit des Einzelnen im politischen Meinungskampf voraus. Dieser umfasst nicht nur Wahlen, sondern alle weiteren öffentlich wirksamen Entscheidungen jedes Einzelnen.

Die Ausgrenzung von Menschen allein deshalb, weil sie sich in ihrem Privatleben anders entscheiden, als es die Herrschenden möchten, richtet sich deshalb gegen Beides: gegen die freiheitliche und die demokratische Ordnung.

Der Einzelne muss in einer freiheitlichen Ordnung das Recht behalten, seine eigenen Entscheidungen grundsätzlich frei von staatlichem Zwang zu treffen. D.h., über sich selbst zu verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich zu gestalten. Er darf nur dann ausnahmsweise zu etwas gezwungen werden, wenn das aus sachlichen Gründen zum Schutze Anderer geboten ist.

Darüber sind wir lange hinweg. Angenommene Glaubenssätze der Herrschenden, die nicht hinterfragt werden (dürfen), haben sachliche Gründe ersetzt. (2/3)
@RA_Friede
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