Bericht von einem Mandanten über einen spannenden Fall, in dem ich verteidige [Namen von mir entfernt]:

„Am Freitag fiel das Urteil gegen mich vor dem Amtsgericht Karlsruhe.

Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 € beantragt.

Die Rechtsanwälte Frank Hannig aus Dresden und Friedemann Däblitz aus Berlin/Hamburg hatten Freispruch beantragt.

Die Richterin F. folgte letztendlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verurteilung, setzte aber die Geldstrafe auf 10.000 € fest.

In der Urteilsverkündung war sich die Richterin sicher: dieser Fall wird noch sehr viele Juristen beschäftigen und ein rechtskräftiges Urteil wird dieses erstinstanzliche Urteil sicherlich nicht sein.

Bisher gab es in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kein vergleichbarer Fall und die Richterin F. war nicht zu beneiden. Die Prozessführung der Richterin war nicht zu beanstanden, auch wenn das Urteil nicht wie gewünscht ausfiel.

Letztendlich geht es um die Rechtsfrage ob die Auslobung einer Belohnung für Hinweise auf von Polizisten begangene rückwirkende oder zukünftige Straftaten eine üble Nachrede darstellt oder nicht.

Ich hatte eine Belohnung von jeweils bis zu 50.000 € für Hinweise die zur Aufdeckung von möglichen Straftaten von 3 Polizeibeamten ausgelobt.

Die betroffenen Polizisten C., Z. und A. fühlen sich durch die Auslobung bedroht. Eigentlich merkwürdig. Wenn sie keine Straftaten begangen haben und weiterhin keine Straftaten begehen, hätten sie doch nichts zu befürchten.

Die Tatsache, dass ihnen die Auslobung Angst macht spricht für sich. Angst wovor? Wer ein reines Gewissen hat, der muss keine Angst haben vor einer Auslobung zur Aufklärung von Straftaten.

Die Angelegenheit geht mithin in die zweite Instanz vor dem Landgericht. Auch hier sind sich die Juristen einig: auch vor dem Landgericht wird es keine rechtskräftiges Urteil geben. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft werden die Sache vor dem Oberlandesgericht überprüfen lassen.

Schon deshalb war diese erste Verhandlung vor dem Amtsgericht lediglich Vorgeplänkel.“
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