10% temporäre Gehaltsreduktion für weisungsgebundenen leitenden Oberstaatsanwalt, zuletzt zur Generalstaatsanwaltschaft abgeordnet - wegen sexueller Übergriffigkeit.

„Hartes Durchgreifen“ der Berliner Justiz, wie die BZ heute schreibt (S. 9). So hart, dass der Oberstaatsanwalt hiervon nichts merken dürfte.

Der ist also relativ weit oben in der Weisungskette. Vorteilhaft für jeden Weisungsgeber, wenn er Kompromat gegen solche Untergebene in der Tasche hat. Aufgrund seines „erheblichen Übertreffens der Anforderungen, seiner stark ausgeprägten Fähigkeit, Konflikte zu erkennen“ und „seines sehr guten Rufs bei den Gerichten“ hat er mutmaßlich weiterhin gute Chancen, steil Karriere zu machen.

Im Konfliktfall wird man eher auf so jemanden, als auf jemanden mit sauberer Weste zählen. Sein Hang zur Remonstration im Falle von rechtswidrigen Weisungen ist möglicherweise auch eher herabgesetzt.
@RA_Friede
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