Sehr beachtlicher Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren war oft sehr frustrierend, wenn Betroffene keine Rechtsschutzsversicherung hatten. Denn in vielen Fällen konnte zwar eine Einstellung erreicht werden, weil es zur Verurteilung nicht gereicht hat.

Die Betroffenen blieben aber regelmäßig auf den - das Bußgeld nicht selten um ein vielfaches übersteigenden - Anwaltskosten sitzen.

In einem besonders krassen Fall vom März diesen Jahres hat ein Richter offensichtlich willkürlich und mit Schädigungsabsicht ein Verfahren sogar über 5 Termine gestreckt, ehe er das Verfahren eingestellt hat. Die Anwaltskosten lagen bei mehr als 1600 Euro. Das Bußgeld war nur auf 100 Euro festgesetzt.

Gearscht ist bei dieser Praxis, wer sich auf sein Recht beruft. Die Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens resultierte in jenem Fall de-facto in einer Versechzehnfachung der Strafe für den Betroffenen (!).

Ich hatte dagegen Beschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Seit März gibt es darauf vom AG Tiergarten bis heute keine Reaktion.

Es bleibt zu sehen, ob das Amtsgericht Tiergarten und ggf. auch andere Amtsgerichte von dieser himmelschreienden Unrechtspraxis nun abrücken werden.

Der Verfassungsgerichtshof lässt nicht nur das Fehlen einer Begründung, sondern auch eine formelhafte und inhaltsleere Begründung einer nachteiligen Auslagenentscheidung nicht genügen.
@RA_Friede
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