„Man sei zu dem Ergebnis gelangt, „dass sich auch aus den betreffenden Protokollen kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten lasse“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. (…) Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich die Erinnerungslücken, auf die sich Scholz im PUA berufen hat, erst nach seinen Aussagen im Finanzausschuss verfestigt hätten.“

Ich mag diese Formulierung der weisungsgebundenen Generalstaatsanwaltschaft.

https://teleg.eu/s/Haintz/33299

@RA_Friede
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