Bundesarbeitsgericht: Wirksame Kündigung ungeimpfter medizinischer Fachangestellter - bereits vor Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (!)

„Die Klägerin meint, die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB und klagte. Vor Wirksamwerden der ab dem 15.03.2022 geltenden Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises für das Krankenhauspersonal (vgl. § 20a IfSG) sei sie nicht zu einer Impfung verpflichtet gewesen. Das LAG hat die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.“

Anmerkung: Geisteskranke Entscheidung - Bitte noch nicht aufgeben, sondern über das Bundesverfassungsgericht zum EGMR.

Meines Erachtens ist dies eine der Menschenrechtswidrigsten Gerichtsentscheidungen aus den letzten drei Jahren.

Für das Bundesarbeitsgericht wurde die Klägerin nicht deshalb benachteiligt, weil sie einfach nur ihre Rechte wahrgenommen hat. Sondern weil der Arbeitgeber andere Menschen schützen wollte.

Wenn man diesen Gedanken bei so intimen Entscheidungen wie einer Impfpflicht durch Dienstanweisung überhaupt zulassen wollte - geht mE nicht - dann sollte man aber bitte erst einmal sorgfältig prüfen, ob es überhaupt eine Pandemie gab.

Dann sollte man doch bitte aber auch erst einmal prüfen, ob - bereits nach der Pfizer-Zulassungsstudie - davon ausgegangen werden konnte, dass die Impfung signifikant Fremdschutz bietet und Risikogruppen schützt. Auch hätte man prüfen müssen, ob die Impfung in der Konsequenz weniger oder mehr Todesfälle als in der Kontrollgruppe zur Folge hatte.

Alle diese Fragen wären zu verneinen.

Krasse Menschenrechtswidrige Willkürentscheidung.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-kuendigung-ungeimpfter-medizinischer-fachangestellter-kein-verstoss-gegen-massregelverbot
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