Welt: „Die Staatsanwaltschaft warf in der Anklage Ballweg vor, seine Spender getäuscht zu haben, indem er ihre Gelder nicht nur für „Querdenken“, sondern auch für private Zwecke verwendet habe. […]

Damit hätten sie, so nun das Landgericht Stuttgart, aber verkannt, was „Querdenken“ eigentlich sei, nämlich eben keine „Organisation“ im juristischen Sinne mit eigenem Vermögen, sondern eine auf Ballweg ausgerichtete „Protestbewegung“. Dementsprechend habe Ballweg auch keine Pflicht getroffen, „Querdenken“-Gelder von seinem Privatvermögen getrennt zu halten. Die Richter gehen sogar so weit zu sagen, dass die „Zwecke“ von „Querdenken“ sich ständig verändert hätten und diese Fortentwicklung eben der Steuerung durch Ballweg unterlegen wäre.

Ballweg habe öffentlich auch schon gar nicht behauptet, dass er die Gelder ausschließlich für „Querdenken“-Zwecke einsetzen wolle.

Es sei nicht die Aufgabe von Ballweg, eine privatnützige Verwendung zu widerlegen, sondern die der Ermittler, eine zweckwidrige Verwendung nachzuweisen. Nur weil Ballwegs Kontengeflecht es für die Ermittler schwieriger gemacht habe herauszufinden, welchem Zweck die einzelnen Überweisungen dienten, dürften sie ihm nicht einfach Verschleierungsabsicht unterstellen.“

https://www.welt.de/politik/plus247966758/Querdenken-Organisator-Warum-es-im-Verfahren-gegen-Michael-Ballweg-zur-ueberraschenden-Wende-kam.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test @RA_Friede
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