Wichtige Entscheidung zum Thema #Bargeld, #Freiheit, #CBDC:

9 Jahre juristischer Kampf für den Erhalt des im Gesetz unmissverständlich normierten Rechts, Rundfunkbeiträge mit Banknoten = „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ zu entrichten, gingen nun für Norbert Häring, vertreten durch RA Carlos A. Gebauer, vor dem Bundesverfassungsgericht zu Ende:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Unfehlbarkeit die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ohne Begründung abgelehnt.

Sehr lesenswerter Bericht auf der Website von Norbert Häring mit zwei unterschiedlichen Ausblicken: Gebauer geht davon aus, dass Bürger absehbar in paralegale Varianten ausweichen. Häring hat dieses Vertrauen nicht und betont, dass wir uns schon aktiv gegen die überwachungsfreundliche Zwangsdigitalisierung des Bezahlens und aller möglichen anderen Lebensbereiche, wie Mobilität und Gesundheit, wehren müssen.

https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/gebauer-prozessbericht/ (X🔗) @RA_Friede
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