💥Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Weimarer Richter Dettmar💥

Für Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB sind die Familiengerichte zuständig. Das bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Die Leipziger Richter haben sich allerdings zugleich inhaltlich in Widerspruch zu ihrer eigenen Entscheidung gesetzt, indem sie ausgeführt haben, dass Familiengerichte keine Behörden binden dürften.
Dazu ist eines klar zu sagen:
Sind die Verwaltungsgerichte nicht zuständig, haben sie die Entscheidungen weder zu kommentieren, noch zu kritisieren.
Welche Wirkungen die familiengerichtlichen Entscheidungen entfalten, bestimmt letztendlich der Bundesgerichtshof. Solange, bis dies geschehen ist, haben sich die Schulen an die Entscheidung des Gerichts zu halten.
Eine Ohrfeige ist diese Entscheidung vorallem für die Staatsanwaltschaft in Erfurt und das Oberlandesgericht in Thüringen, die hiermit amtlich Rechtsbeugung begangen haben dürften.

https://2020news.de/familiengerichte-sind-fuer-%c2%a7-1666-bgb-zustaendig/

Quellen: https://www.bverwg.de/pm/2021/44

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-thueringen-1-uf-136-21-beschluss-familienrichter-weimar-aufgehoben/
Best Bluetooth Speaker Sound Quality