Forwarded from Gregor
Ein wichtiger Hinweis für alle die nach Berlin fahren um dort zu demonstrieren:

Die Anreise zu einer angemeldeten, nicht verbotenen Versammlung steht unter dem Schutz des Versammlungsrechts (Artikel 8 GG) und darf weder behindert noch untersagt werden.

Folgende Vorgehensweise kann hilfreich sein: Legt euch im Handy einen Bookmark auf Versammlungen im Land Berlin (Website der Polizei Berlin) an und sucht euch im Vorfeld die Versammlungen/Aufzüge aus, an denen ihr teilnehmen wollt. Solltet ihr von Ordnungsbehörden aufgehalten werden, schaut auf die Website (aktuelle Version laden, eine Kopie als PDF gespeichert zu haben, oder ein Ausdruck auf Papier, falls das Mobilnetz ausfällt ist von Vorteil) zeigt in der auf die nächste von euch ausgewählte Versammlung mit einem Aussage in der Art von 'an dieser (👉📱) angemeldeten Versammlung will ich zuerst teilnehmen'. Eventuell mangelnde Aktualität der Website der Berliner Polizei kann nicht euer Problem sein, im Falle des Arguments 'ist verboten worden' nimmt man dies traurig zur Kenntnis und geht zur nächsten Versammlung auf eurer Liste über.

Derartiges Vorgehen ermöglicht eine reibungslose Anreise zu allen Versammlungen bei denen ihr euer Grundrecht nach Artikel 8 ausüben möchtet.

Rechtsgrundlage ist das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) vom 23. Februar 2021, im Detail:
§ 3 Schutz- und Gewährleistungsaufgabe
(2) Aufgabe der zuständigen Behörde ist es,
1. die Durchführung einer nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässigen Versammlung zu unterstützen, den ungehinderten Zugang zur Versammlung zu ermöglichen und ihre Durchführung vor Störungen zu schützen,
§ 8 Störungsverbot
Es ist verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, deren Durchführung erheblich zu behindern oder zu vereiteln.
§ 26 Straftaten
(1) Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit sind die Prioritäten der zuständige Behörde (in Berlin: Polizei) eindeutig definiert. Auf diese Rechtsgrundlage hinzuweisen sollte im Normalfall unnötig sein, es kann aber nicht schaden sich das für den Fall der Fälle ebenfalls zu sichern - speziell falls ein Polizist euch (weil ihr die Anreise zu einer angemeldeten, nicht verbotenen Versammlung fortsetzen wollt) irgendwelche Maßnahmen androht.
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