💥Nicht wirklich überraschend
💥https://www.cicero.de/innenpolitik/cicero-im-september-karlsruhe-bundesverfassungsgerichtFunktioniert das Verfassungsgericht nicht mehr als Korrektiv, gilt Art. 20 Abs 4 GG.
Dann haben wir, die Menschen dieses Landes das Recht und die Pflicht, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.
Das bedeutet, dass widerrechtliche Grundrechtseinschränkungen- wie Demonstrationsverbote oder Impfpflicht - nicht hingenommen werden müssen.