💥"Falsches" Maskenattest für Nutzer nicht strafbar💥

Das BayOLG in München hat eine Nutzerin eines ohne Untersuchung ausgestellten Maskenattests freigesprochen.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Ich habe ähnliche Verfahren - inklusive Hausdurchsuchungen bei Mandanten -, in den Verfahren habe ich exakt so argumentiert, wie hier offenbar entschieden worden ist.

Der Patient muss sich keine Gedanken machen und darf auf den Arzt und die Bescheinigung eines Arztes vertrauen.
Wäre das nicht so, wäre ein ganzer Berufsstand per se vertrauensunwürdig und Patienten stünden immer in der Gefahr sich strafbar zu machen, wenn sie ihrem Arzt glauben.
Abseits der Corona-Hysterie war ein anderes Urteil auch nicht zu erwarten.

Zugleich dürfte aber auch der Arzt nicht strafbar sein. Eine erste Ärztin ist jetzt erstinstanzlich - offenbar eher wegen ihrer politischen Ansichten - wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste (Gesundheitszeugnisse) zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das ist natürlich ein Schauprozess und ein weiteres Element der Selbstdelegitimierung der Justiz als dritte Staatsgewalt.
Ein Arzt darf selbstverständlich feststellen, dass Masken per se gesundheitsschädlich sind. Das sehen die Arbeitsschutzgesetze im Übrigen auch so. Es gäbe keine DGUV-Regel 112-190, wären Masken völlig ungefährlich.

Insofern darf jeder Arzt auf Anfrage - ohne den Patienten zu kennen - zumindest eine vorläufige medizinische Kontraindikation analog § 4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausstellen, und darauf verweisen, dass das Tragen erst nach erfolgter gründlicher körperlicher Untersuchung durch einen Facharzt unbedenklich ist.
Das Dokument sollte den Hinweis erhalten, dass eine eigene Untersuchung nicht stattgefunden hat.

Hier ein Kommentar zur Entscheidung meines Kollegen Dirk Sattelmayer

Hier eine Besprechung der Entscheidung durch den Kollegen Mario Bögelein

Es ist auch hier an der Zeit, die "Kirche wieder ins Dorf zu stellen" und von dem massenpsychotischen Strafbedürfnis herunterzukommen. Der gesellschaftliche Schaden, den Stastsanwaltschaften und Gerichte hier angerichtet haben, ist kaum bezifferbar. Denn eine verängstigte Ärzteschaft wird zu einem Weniger an mutigen ärztlichen Entscheidungen und Behandlungen führen, dazu, dass kritische Mediziner das Land verlassen werden und damit Innovationskraft abwandert und dazu, dass alternative Heil- und Behandlungsmethoden im Untergrund stattfinden und somit ein Mindestmaß an Qualitätskontrolle nicht mehr gegeben ist.
Gesellschaftliches Verhalten ist nicht zielgerichtet steuerbar.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass auch die Justiz wieder beginnt sich ihrer methodischen Ursprünge zu erinnern und Recht gesprochen wird, statt Haltungsjustiz.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_Ludwig

Hier wird Beschäftigten im Gesundheitswesen geholfen:
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