💥Auch hier kehrt langsam Normalität ein💥

Darf man die Corona-Zeit mit dem Nationalsozialismus vergleichen?

Das ist eher eine rhetorische Frage, da allein in der Fragestellung schon der Vergleich enthalten ist.

Natürlich sind Vergleiche notwendig und erforderlich. Immer dann, wenn der Staat erheblich in die Freiheitsrechte eingreift, müssen wir uns gewahr sein, zu welchen menschenverachtenden Handlungen eine Gesellschaft und die Staatsmacht in der Lage sind.

"Wehret den Anfängen" und
"Die Lehren von Weimar" waren die Schlüsselsätze in meiner Juristenausbildung. Zu viele meiner Studienkollegen haben schon in den 90ern bei diesen Themen weggehört und mehr darauf geachtet, wie man viele Punkte für die Karriere sammelt.

Die Vergleiche tun natürlich weh. Niemand, der gerade konkret einen Mitbürger misshandelt hat, oder abstrakt die Voraussetzungen für Misshandlungen geschaffen hat, möchte gerne an sein unethisches Verhalten erinnert werden. Solange er die Macht hat, wird er sogar versuchen, das Erinnern zu verbieten.

Menschenverachtendes Verhalten wie im Nationalsozialismus hat entweder längst vergangene Geschichte zu sein oder stellt einen rhetorischen Kampfbegriff gegen ausländische Staatsmächte dar.

Will man im Sinne des neuen kategorischen Imperativs von Theodor W. Adorno Denken und Handeln so einrichten, dass Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts Ähnliches geschehe, dann ist der Vergleich unerlässlich.

Man mag die jeweilige Sicht teilen oder nicht. Daraus eine Strafbarkeit abzuleiten, ist hanebüchen.

Jeder, der aktuell öffentlich die Corona-Zeit mit der Nazi-Zeit vergleicht, verharmlost oder leugnet die Gräueltaten ja gerade nicht.
Er will daran erinnern, dass Stigmatisierung, Ausgrenzung, Ausschluß aus dem Diskurs, staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Einzelne oder Gruppen der Anfang einer gesellschaftlichen Entwicklung sind, die schlimmstenfalls in einer Katastrophe Enden kann.

Daraus zu schlussfolgern, dass jemand verharmlosen würde, kommt einer orwellschen Verdrehung schon sehr nah.

In diesem Sinne hat jetzt das Amtsgericht Lindau einen Arzt freigesprochen, der die Maskenpflicht mit dem Hitlergruß verglichen hat.

Mein Kommentar:

Täter müssen es aushalten, dass ihre Taten ihnen - auch mit historischen Vergleichen - vorgehalten werden. Das ist weder Volksverhetzung noch ein Pranger.
Es ist aber hoffentlich der Beginn eines gemeinsamen Diskurses über die Grenzen staatlichen Handelns.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_Ludwig

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