👆Wichtiges Gutachten von Prof. Dr. Ulrike KĂ€mmerer zur [Un-!]Tauglichkeit des PCR-Testes vom 1.1.2023

In ihrem Gutachten vom 1. Jan. 2023 zur Tauglichkeit der RT-qPCR- Testmethode («PCR-Test») gelangt Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike KÀmmer zu folgendem Ergebnis:

đŸ”č„Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und ĂŒberwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine InfektiositĂ€t mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.“ đŸ”č(s. Gutachten KĂ€mmerer Seite 39)

Mit anderen Worten:
Ein positiver PCR-Test hat epidemiologisch betrachtet keine Beweiskraft. Und ein mit positivem PCR-Test Verstorbener ist "nur" mit positivem PCT-Resultat verstoben. Über die wahre Todesursache sagt der Test rein gar nichts aus.

KĂ€mmerers Gutachten reiht sich ein in eine FĂŒlle eindeutiger Evidenz der letzten 3 Jahre zum Beweis der Untauglichkeit der «Methode PCR-Test» bzgl. Nachweis einer Covid-19-Erkrankung.

Seit 3 Jahren wird der PCR-Test von Gesundheitsbehörden aller Welt noch immer bedenkenlos als «der Goldstandart» verwendet, um die Illusion einer gefĂ€hrlichen epidemiologischen Bedrohung aufrechtzuerhalten. Die bis 2020 ĂŒblichen und bewĂ€hrten Diagnosemethoden wurden dabei bis heute völlig ausser Acht gelassen.

Korrektur in Sicht? Fehlanzeige! Nach wie vor rechtfertigt die WHO ihre jeweils routinemÀssig verlÀngerte «Pandemie» («Public Health Emergency of International Concern / PHEIC» gem. Art. 12 der Internat. Gesundheitsvorschriften) ausschliesslich auf der Basis weltweit erhobener PCR-Fallzahlen und TodesfÀlle/Hospitalisierungen mit positivem PCR-Resultat. Ob SARS-CoV-2 in diesen FÀllen jeweils eine entscheidende Rolle gespielt hat und nicht vielmehr andere Faktoren, interessiert die WHO keine Spur.

SelbstverstĂ€ndlich rechtfertigen auch Schweizer Bundesrat und Parlament auf dieser nichtigen Basis (dem PCR-Test) die weitreichendsten Eingriffe in die Rechte der Schweizer Bevölkerung, in unsere Gesundheit und in unsere Wirtschaft. Auf dieser nichtigen Basis wurde nicht nur Notrecht eingefĂŒhrt sondern auch das Covid-19 Gesetz, welches das Parlament kĂŒrzlich bis 30. Juni 2024 verlĂ€ngert hat - und zwar mit sofortiger Wirkung, ohne das fakultative Referendum abzuwarten (wegen angeblicher besonderer Dringlichkeit und Gefahr; im Verfahren der dinglichen Gesetzgebung; Art. 165 Abs. 1 BV).

KĂ€mmerers Gutachten ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur ĂŒberfĂ€lligen Korrektur eines alles beherrschenden globalen - geradezu kriminellen - Systemfehlers. Gegen diesen Systemfehler und gegen die kriminellen Treiber desselben mĂŒssen wir genauso konsequent vorgehen, wie gegen die Treiber rechtswidrig zugelassener, nutzloser und schĂ€dlicher "Covid-19-Impfungen".

Herzlichen Dank an Frau Prof. Dr. KĂ€mmerer!
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