Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
230110_von_LG_münchen_Beschluss_Durchsuchung_rechtswidrig_geschwärzt.pdf
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🔥Das Landgericht München I hat festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen mich und die Beschlagnahme meine elektronischen Geräte am 04.08.2022 rechtswidrig war!
Das LG erteilt der Staatsanwaltschaft München I und dem Amtsgericht eine juristische Ohrfeige. Nach nunmehr 5 Monaten bekomme ich meinen Kanzleilaptop zurück.

Das LG äußerte sich auch deutlich zur verfassungsfeindlichen Polizeitaktik der Münchener Polizei:
"Aus Sicht der Kammer erscheinen die in den gegenständlichen Schreiben beschriebenen Ziele, eine möglichst hohe Anzahl von Verstößen zur Anzeige zu bringen, um für zukünftige Versammlungen ein Verbot begründen zu können und die Auflösung einer Demonstration durch polizeitaktisches Vorgehen zu erreichen, verfassungsrechtlich im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zumindest sehr bedenklich."

Das Gericht thematisiert auch das Whistleblowing & stellt zudem fest, dass bei (nicht beschuldigten) Rechtsanwälten erhöhte Anforderungen für eine Durchsuchung bestehen.
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