💥Die Arroganz der Justiz💥

Rechtsanwältin Dr. Kirsten König, spezialisiert auf Medien- , Urheber und Äußerungsrecht, hat das Amtsgericht Stuttgart aufgefordert, Behauptungen über den Verlauf eines Haftverkündungstermins vom 29. November 2022 richtigzustellen.

Hier die Antwort des Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart.
Offensichtlich möchte das Amtsgericht Stuttgart, dass ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Unwahre Tatsachen darf auch kein Gericht behaupten. Das Amtsgericht dementiert nicht, dass die falschen Aussagen über den Haftprüfungstermin am 29. November 2022 durch den Pressesprecher getätigt worden sind. Jetzt wird eine Richtigstellung auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden müssen.

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teleg.eu/s/RA_Ludwig
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