💥Daniele Ganser tritt in Westfalenhalle auf💥

Als Rechtsanwältin für Urheber- und Medienrecht habe ich das Verfahren um den Versuch der Stadt Dortmund, den Auftritt des Schweizer Historikers in der Westfalenhalle aus politischen Gründen zu unterbinden, geführt.

Wie ich soeben erfahren habe, hat das OVG NRW die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen und ist unserer Argumentation gefolgt.

In Zeiten von" Cancel-Culture" ist diese Entscheidung besonders zu begrüßen. Das Gericht stellt klar, dass die in Art. 5 GG statuierte Meinungsfreiheit keinen staatlichen Zugriff auf Gesinnung erlaubt. Erst wenn die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet ist, darf der Staat eingreifen. Dies ist erst dann der Fall, wenn Meinungsäußerungen in Aggression oder Rechtsbruch umschlagen. Für eine solche Gefährdung liegen nach Überzeugung des Gerichts im Fall Ganser nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.


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Fotograf: René Rickli
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