Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

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"Thema heute: "Erster Gerichtstermin vor dem Langericht Ulm bei eisigen -6 Grad Celsius"

Das Landgericht Ulm hatte den Termin am heutigen Tag um 9:30 Uhr angesetzt, weshalb ich witterungsbedingt am Vortag anreiste. Die Verhandlung fiel so eiskalt tatsächlich aus, wie die Temperatur draußen.

Die erste Verhandlung gegen BioNTech auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Ulm betraf eine Klägerin, die aus dem medizinischen Personal stammt und nach der Booster Impfung gesundheitlich Schäden rügt.

Diese waren so stark, dass sie zwei Monate nach der Boosterimpfung im Januar 2021 nicht mehr im Dienst einsatzfähig war und dieser Zustand bis heute anhält. Trotz ausdrücklicher Bitten, dass sie sich nicht dienstuntauglich fühlt, wurde sie dennoch nicht anderweitig eingesetzt, so dass es im Dienst zu Folgen kam.

Seither ziehen sich die Behandlungen in Ulm, um Ulm und um Ulm herum, da in dieser Gegend kein fachkundiger Kardiologe zu klarer Befundung "fähig" und bereit war, die impfenden Hausärzte des Arbeitgebers erst recht nicht und folglich auch keine sinnstiftenden Therapien einleiteten, kein Neurologie zur Befundung fähig war und das dortige Universitätsklinikum nichts feststellen wollte. Zur Differenzialdiagnostik gehört auch das in Betrachtziehen eines Impfschadens. Darauf gab es von keinem einzigen Arzt seit Januar 2022 irgendeine Untersuchung.

Bisher dachte ich immer nur in NRW, dass dort der gute alte Grundsatz greift: "Man kennt sich man hilft sich!" Nein der Grundsatz ist in Ulm noch in einem ganz anderen Extrem ausgeprägt, der bis in den Gerichtssaal nachwirkte und offenkundig zu Tage trat.

Klar ist nur, dass all die gesundheitlichen Schäden vorhanden waren und sind.

Die Klägerin ist inzwischen im Bürgergeld angekommen und weiß auch wirtschaftlich nicht mehr weiter.

Ich kann daher nur über diesen Kanal einen Aufruf an alle Ärzte starten, die Impfschadensfälle kennen und behandeln. Wir wenden uns gegen den Hersteller und NICHT gegen die Ärzte!

Eine Verurteilung des Herstellers zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt dazu, dass es nur einmal diesen Betrag gibt und wir mit unserem Schaffen damit die Ärzte aus der Schusslinie bringen, weil es dann einen Folgeprozess gegen die verimpfenden Ärzte wegen nebenvertraglicher Verletzung ihrer Beratungspflicht nicht geben wird. Um eine Unterstützung unserer Mandanten zu beflügeln, wenden wir uns deshalb auch nicht gegen die Ärzte. Möglicherweise kommt dann auch die Botschaft da draußen einmal in der Ärzteschaft an!

Wir benötigen für die Klägerin ergebnisneutral und unbefangen von Ärzten, die bereits einen Erfahrungsschatz mit Impfschäden aufgebaut haben:

1. Kardiologen
2. Immunologen
3. Gatroenterologen
4. Eine Untersuchung auf Metochondriopathie soweit möglich auch in Bezug auf den Einbau von N1-Methylpseudouridine in der Ribosomal-RNA.
5. Untersuchung auf Gefäßerkrankungen

Jeder, der zeitnah im süddeutschen Raum bereit ist zu unterstützen, mag sich bitte bei mir melden [email protected].

Da wir zur Nachlieferung der Befundung nur 8 Wochen Zeit gesetzt bekommen haben, ist das vor Weihnachten eine sportliche Übung. Ich appelliere bei jedem der Ärzte da draußen an ihren hippokratischen Eid. Die Unterfütterung der konkret geschilderten gesundheitlichen Schäden bezeichnete deshalb auch die Kammer als "unsubstantiiert" weil sie die Auffassung vertritt, dass alle Schilderung in der Diagnostik der Ärzte ihr Spiegelbild finden müssten. Dass ist nur schwer, wenn der Arzt sich von Anfang an verweigert einen Impfschaden in Betracht zu ziehen. Wenn dann die Klägerin selbst als medizinisch Fachkundige etwas erklärt, reicht das der Kammer nicht.

In der Sache selbst ist der Rest einfach erklärt.

Die Klägerin wurde umfassend im Termin angehört, die wahrheitsgetreu ihre Krankengeschichte schilderte. [...] 👇🏼👇🏼👇🏼
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