đ„Auch hier lege ich mich fest!đ„"Der frĂŒhere Kopf der rechtsextremen IdentitĂ€ren Bewegung in Ăsterreich, Martin Sellner, darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam bestĂ€tigte, dass sie ein Einreiseverbot gegen âeinen EU-BĂŒrgerâ erwirkt habe."Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article250649653/Bundesweites-Einreiseverbot-fuer-Martin-Sellner.htmlEine noch so abwegige Meinung einer Person, kann auch dann, wenn sie öffentlich geĂ€uĂert ist, kein Einreiseverbot nach FreizĂŒgG/EU rechtfertigen. Hier kommt erschwerend hinzu, dass die AuslĂ€nderbehörde in Potsdam ihre Entscheidung offensichtlich auf durch das Portal Correctiv verbreitete GerĂŒchte stĂŒtzt.
Dem hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2021 einen Riegel vorgeschoben:
"
Eine rechtmĂ€Ăige Ermessensentscheidung setzt in der Regel allerdings auch voraus, dass die Behörde den entscheidungserheblichen und fĂŒr eine sachgemĂ€Ăe Wahrnehmung der Letztverantwortlichkeit maĂgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollstĂ€ndig ermittelt und in ihre ErwĂ€gungen eingestellt hat."Dagegen, dass der maĂgebliche "
Sachverhalt zutreffend und vollstÀndig ermittelt" wurde, spricht bereits, dass Correctiv selbst nicht behauptet, dass der dargestellte Sachverhalt der RealitÀt entsprÀche.
Damit wird der ganze Vorgang zur politischen Farce. Deutsche Behörden geben sich und damit Deutschland der internationalen LÀcherlichkeit preis und verstÀrken den Eindruck, dass Grundrechte in Deutschland nicht mehr wirksam existieren.
Diese Entscheidung wird nicht halten und eventuell erhebliche Schadensersatzforderungen begrĂŒnden.
Man muss die Meinung von Martin Sellner und der IdentitÀten Bewegung nicht teilen. Man kann sie auch vollstÀndig ablehnen und politisch bekÀmpfen. Eine liberale Gesellschaftsordnung kann und muss radikale Positionen aber ertragen.
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