đŸ’„Ein gutes Beispiel!đŸ’„

Karin Göring-Eckardt zeigt hier sehr gut auf, wie verfassungs- und rechtsstastsfeindlich das Denken der GrĂŒnen ist.

Weder hat sie einen grundgesetzkonformen Begriff von Demokratie noch scheint ihr ein rechtsstaatskonformer Prozess der Aufarbeitung gelÀufig zu sein.

AuffÀllig ist, dass alle TÀter-Politiker das Ergebnis der Aufarbeitung bereits vorwegnehmen wollen, nur die "Show", in dessen Rahmen die Aufarbeitung stattfinden soll unterschiedlich inszenieren wollen.

Aber im Einzelnen:

„Wie mit der Pandemie noch heute Stimmung gegen unsere parlamentarische Demokratie gemacht wird, besorgt mich“

Es ist nicht einmal klar, was sie meint. Die Parlamente in Bund und LĂ€ndern haben als Kontrollorgane der Regierung vollstĂ€ndig versagt. Die einschneidendsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik wurden vollstĂ€ndig den Regierungen ĂŒberlassen.

„Es war nicht alles falsch, es war nicht alles richtig, was umgesetzt und verlangt worden war“

Damit nimmt sie das Ergebnis der Aufarbeitung schon vorweg. Mir ist keine einzige Maßnahme bekannt, die unter Beachtung von Grund- und Menschenrechten richtig war. Der Eingriffsstaat muss die RechtmĂ€ĂŸigkeit aber Beweisen.

Eine Aufarbeitung sollte nicht missbraucht werden, um Handelnde in Politik, Ärzteschaft, Wissenschaft zu diffamieren, sondern um fĂŒr die Zukunft zu lernen.

Niemand will Diffamieren. Es gibt das Völkerstrafgesetzbuch. Wer Teile der Zivilbevölkerung verfolgt, ihnen ihre Grundrechte entzieht, ihre Gesundheit schÀdigt oder sie gar tötet, hat sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.

Dazu gehört ĂŒbrigens auch, dass auch die Kritiker der damaligen Corona-Politik sich fragen, ob sie Ängste und Sorgen ihrer Mitmenschen vor dem Unbekannten zu sehr ignoriert hatten.

Göring-Eckardt verlangt tatsĂ€chlich, dass die Gegner der staatlichen Maßnahmen, diejenigen, die gegen die Angsthysterie resilient (widerstandsfĂ€hig) waren, sich Fragen sollen, ob ihr Widerstand gegen die evidenzfreien FreiheitsbeschrĂ€nkungen nicht unempathisch fĂŒr die TĂ€ter und ihre Opfer war. Das ist ein Satz fĂŒr die GeschichtsbĂŒcher, dann damit wird das totalitĂ€re Weltbild der GrĂŒnen hervorragend auf den Punkt gebracht.

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article250780892/Corona-Goering-Eckardt-Aufarbeitung-sollte-nicht-missbraucht-werden.html

Die richtige "Arena" die Aufarbeitung vorzunehmen, ist der Gerichtssaal. Der Generalbundesanwalt sollte alsbald Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erheben. Vor Gericht kann dann mit strafprozessualen Mitteln aufgearbeitet werden, was falsch war, was vorsÀtzlich war, welche SchÀden dadurch entstanden sind und mit welchen Konsequenzen TÀter sich zu verantworten haben und Opfer entschÀdigt werden.

In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist nicht vorgesehen, dass die TÀter die AufklÀrung selbst betreiben. Ein prozessual fairer Gerichtsprozess ist das Mindeste, was wir den TÀtern und Opfern zur Heilung der Gesellschaft anbieten sollten.

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