Erforderlich ist aber keine Amnestie, sondern ein Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz. Die Entschädigung muss von den Tätern und nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Voraussetzung ist ein sofortiger Stopp aller Corona-Straf- und Bußgeldverfahren und ein Vollstreckungsverzicht aller Strafen und Geldbußen.
Dann kann im nächsten Schritt politisch aufgearbeitet und die Täter juristisch zur Verantwortung gezogen werden.