💥Wir müssen den Gerichten ihre Verantwortung klar machen💥

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind nur möglich, wenn die Gerichtsbarkeit eines Landes Teil des rechtswidrigen Unterdrückungsapparates ist oder nicht rechtsstaatlich funktioniert. Im Rahmen von systematischen und ausgedehnten Angriffen auf die Zivilbevölkerung, wie wir sie tatbestandlich seit März 2020 erlebt haben, versagt die Justiz zwangsläufig, wenn sie - wie sonst üblich - jeden Fall wie einen Einzelfall betrachtet und nicht in einen systematischen Zusammenhang stellt. Ob dieses "Versagen" zielgerichtet oder nur unbedacht erfolgt ist, ist strafrechtlich egal, da die Entscheidungen mit den jeweiligen Konsequenzen vorsätzlich und im Wissen um den jeweiligen tatbestandlichen Erfolg getroffen worden sind. Dass Impfpflicht, Maskenzwang. Ausgangssperren usw. tatbestandlich Straftaten sind, steht außer Frage. Das Übel bei dem jeweils Betroffenen wurde auch mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Eine Rechtfertigung dafür hat es nie gegeben und die RKI-Files belegen nun, dass die handelnden Politiker und Richter auch niemals von einem Rechtfertigungsgrund ausgehen durften.

Ich habe deshalb heute das Bundesverfassungsgericht in einem anhängigen Verfahren aufgefordert, endlich aktiver zu werden:

Das Bundesverfassungsgericht wird mithin durch den Unterzeichner aufgefordert:

1. Im vorliegenden Verfahren die Justizbehörden anzuweisen, vorerst – bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – keine Vollstreckungsmaßnahmen aus dem strafgerichtlichen Urteil vom 13. Juli 2023 zu vollziehen

2. Die Bayerische Landesregierung aufzufordern, sämtliche noch anhängige Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren in Bezug auf Verstöße gegen sämtliche seit März 2020 erlassene Verordnungen über Infektionsschutzmaßnahmen bis zu einer Entscheidung über die politische Aufarbeitung ruhend zu stellen.

3. Die Bayerische Landesregierung aufzufordern, sämtliche Vollstreckungsverfahren aus abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren in Bezug auf Verstöße gegen sämtliche seit März 2020 erlassene Verordnungen über Infektionsschutzmaßnahmen bis zu einer Entscheidung über die politische Aufarbeitung vorläufig einzustellen.

4. Gem. § 138 Abs. 1 Nr. 5, 4. Alt. StGB i.V.m. Art. 25 Abs. 3 c) Internationales Römisches Statut in Bezug auf sämtliche im Rahmen von Verfassungsbeschwerdeverfahren abgeschlossene und anhängige Verfahren in Bezug auf seit März 2020 erlassene Gesetze, Verordnungen, Maßnahmen und gerichtliche Entscheidungen über oder in Bezug auf Infektionsschutzmaßnahmen bei der Generalbundesanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.

Es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, sich lenkend einzuschalten, wenn offensichtlich wird, dass frühere Entscheidungen im Widerspruch zur verfassungsgemäßen Ordnung stehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, ordnend einzugreifen und damit den Weg für eine schonungslose Aufklärung zu ebnen. Das Bundesverfassungsgericht ist hierzu nicht nur in der Lage, sondern meines Erachtens nach auch dazu verpflichtet. Das Römische Statut sieht auch denjenigen als Täter an, der zur Erleichterung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit Beihilfe oder sonstige Unterstützung bei seiner Begehung oder versuchten Begehung leistet, einschließlich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung. Die Gerichte haben die Täter in ihren Handlungen bestärkt oder jedenfalls nicht aufgehalten. Menschen, die aus Eigenschutz das Tragen von FFP2-Masken abgelehnt haben, sind mithilfe der Gerichte diskriminiert und kriminalisiert worden.

Hier Teil 2
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