💥Die Aufarbeitung muss juristisch erfolgen💥

Es war nicht anders zu erwarten. Die bayerische Landesregierung verweigert die Aufarbeitung.
Kein Wunder, denn kaum eine Regierung hat sich derart schuldig gemacht, wie die Söder-Regierung. Der ehemalige Generalbundesanwalt war seit jeher Söders Statthalter. Er wird ihn nach der Strafanzeige des ZAAVV deutlich gewarnt haben. Jegliche Aufarbeitung in Bayern liefert die nötigen juristischen Beweise für eine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Strafanzeige gegen Holetschek und Söder geht nächste Woche an die Generalbundesanwaltschaft. Es liegen ausreichend Beweise dafür vor, dass die Landesregierung wider besseres Wissen FFP2-Masken - insbesondere auf Demonstrationen - angeordnet hat. Damit ist der Tatbestand der Vorfolgung objektiv erfüllt. Ob es sich bei FFP2-Masken auch um Folter handelte, wird Gegenstand der Verfahren sein.

Eins ist klar: Söder kann kein Kanzler werden. Nicht einmal Kandidat.

Gleiches gilt im Übrigen für den ehemaligen Innenminister aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Auch in Niedersachsen war die FFP2-Maskenpflicht für Regierungskritiker gängige Praxis, um Kritik gewaltsam niederschlagen zu können.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie!

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