Rechtliche_Hinweise_zu_Parolen_§86_a_StGB.pdf
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💥Ist "Alles für Deutschland"
strafbar?
💥

Mein Kollege Rechtsanwalt Frank Großenbach hat sich mit der Frage beschäftigt, in welchen Fällen die Verwendung von Parolen, die auch im Nationalsozialismus im Gebrauch waren, strafbar ist.

Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Strafnorm restriktiv auszulegen ist. Das bedeutet, nicht jede Verwendung gleichartiger Parolen ist zugleich auch das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen im Sinne des Strafgesetzes.

Lieber Frank,

Danke für deine Aufklärungsarbeit.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_LUDWIG
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