https://www.volkshochschule.de/verbandswelt/projekte/politische_jugendbildung/online-dossier-teilhabe-und-corona/fachbeitrag-Kinderrechte.php#cookieUsageNotification

...und auch dieses Plädoyer für die Kinder und ihre Rechte von Prof. Dr. Klundt stammt aus dem Jahr 2020. Prof. Klundt mahnt an, dass Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht nur nicht beachtet, sondern verletzt werde:

"Artikel 3 [Wohl des Kindes]
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die. zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.
(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.
"

Auf der Seite der Bundesjugendministerin wird ausgeführt:

"Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz."

🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig🔷
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