DEUTSCHE STAATSANWÄLTE DÜRFEN KEINE EU-HAFTBEFEHLE AUSSTELLEN

"Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde, hieß es zur Begründung  (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18)."

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAaaDE3ng6dSI4Svd29PZYOZytPo2SvPK8a0oYfY2IQr1cy0vNsTMtBHP0cU_aem_Ac2HV0KVtSApVTwwr1iDMDExrn823lVh3-V7FKGsEFh5bS9rW-6cj5f8FGeSoPYCUgUq8USVdO6GxrS-0GtmVe3S

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