đŸ’„Sachsen lehnt die einrichtungsbezogene Impfpflicht abđŸ’„

Das sÀchsische Sozialministerium teilt dem MDR mit, dass man von Beginn an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewesen sei:

"GrundsĂ€tzlich handelt es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine Regelung des Bundes, die durch die LĂ€nder umzusetzen ist. Das Sozialministerium hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer kritisch gesehen, gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand bei den GesundheitsĂ€mtern und in den Einrichtungen. Eine VerlĂ€ngerung der Teil-Impfpflicht ĂŒber Ende 2022 hinaus lehnen wir ab. Wir sind dazu bereits seit lĂ€ngerem in Abstimmung mit den anderen BundeslĂ€ndern."

Grund dafĂŒr:

Die Patientenversorgung sei nicht mehr sichergestellt. Eine Impfung wĂŒrde gegenĂŒber Tests keinen Vorteil fĂŒr diejenigen bringen, die geschĂŒtzt werden sollen.

In Sachsen werden keine Betretens- oder BeschÀftigungsverbote ausgesprochen.

Kommentar:
Jedes Gesundheitsamt und jedes Gericht, dass ein Verbot ausspricht oder hĂ€lt, schĂ€digt die Gesellschaft erheblich. Nicht nur, dass ohne evidente Studienlage ĂŒber die Versorgungssicherheit keine Aussage getroffen werden kann; es wird nachhaltig der Nachwuchs abgeschreckt und eine ohnehin prekĂ€re Versorgungslage auf Jahre weiter verschĂ€rft.
Die Geimpften, die weiter im Job bleiben, werden dadurch an ihre absoluten psychischen und physischen Belastungsgrenzen gebracht. Dadurch die Situation noch weiter verschÀrft.
§ 20a IfSG muss sofort vollstÀndig gestrichen werden.

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teleg.eu/s/RA_Ludwig

Hier wird BeschÀftigten im Gesundheitswesen geholfen:
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