„Eigentlich müssten wir Sie strafen. Denn Sie sind ja vermummt“, sagten drei Polizisten am Praterstern einer verdutzten Pensionistin. Sie heißt Gertraude B. Das „Vergehen“ der 87-Jährigen: Sie trug aus - in ihrem Alter berechtigter Sorge - eine Corona-Schutzmaske, und das gilt seit 1. März wieder als Vermummung mit einer Strafandrohung von immerhin 150 Euro.

„Man hätte das wenigstens öffentlich kundtun können
„Die Polizisten waren aber sehr freundlich und beließen es bei einer Verwarnung“, schildert die Dame, die alles andere als eine Anarchistin sei, wie sie beteuert. Was sie ärgert: Unter der Corona-Hotline 1450 wusste man von nichts, im Rathaus wurde sie abgewimmelt. „Man hätte das wenigstens öffentlich kundtun können.“

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