🇨🇭10.8 Das Schweizer Bankkundengeheimnis🇨🇭

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Schon während des 1. Weltkrieges brachten viele Vermögende aus dem Ausland ihr Geld in die Schweiz, da die politische Stabilität im Heimatland nicht mehr gegeben war. 1934 wurde das Bankgeheimnis im "Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen" gesetzlich verankert. Dafür mussten sich die Banken von der Eidgenössischen Bankenkommission kontrollieren lassen. Die Bankiervereinigung definiert das weltbekannte Bankgeheimnis, als Bankkundengeheimnis, d.h. als Recht des Bankkunden auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre

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