Kann eigentlich ein Amtsarzt von Amts wegen einschreiten, wenn bei Politikern auf Bundes- oder Landesebene Verdachtsmomente für eine Geschäftsunfähigkeit / fehlende Zurechnungsfähigkeit vorliegen? Oder wie wäre in einem solchen Fall das vorgeschriebene Prozedere?
Um auf Angela Merkel zu sprechen zu kommen: Kann man eigentlich das Stück zwischen Mund und Kinn wie eine Schublade herausziehen oder einfach umklappen ? Oder ist das nur eine optische Täuschung ?