💥💥 Beschluss des BayVGH zu Glaubhaftmachungen/Maskenpflicht 💥💥

Der BayVGH hat entschieden (Az. 20 NE 21.620): Die Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlangt nur, dass gegenüber dazu berechtigten Behörden eine Glaubhaftmachung (Vorlage Attest) zur Unzumutbarkeit einer Mund-Nase-Bedeckung/FFP2-Maske erfolgen muss. Also nicht gegenüber dem Personal in Supermärkten, Tankstellen oder dem ÖPNV.

‼️Die Betreiber (...) haben (...) die Maskenpflicht weder durchzusetzen noch etwaige Verstöße zu sanktionieren.‼️

Damit wird nochmal Druck vom Einzelhandel genommen, sie müssen die Maskenpflicht also nicht durchsetzen.

Bezüglich Diagnose wird festgehalten, dass stets eine Prüfung im Einzelfall durchgeführt werden muss, die Glaubhaftmachung erfolge »insbesondere« mit einem Attest mit Diagnose (nicht ausschließlich).
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