"Die Nebenwirkungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen–ein Thesenpapier"

Prof. Dr. Christof Kuhbandner Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie, Universität Regensburg

"Kurzzusammenfassung:
An vielen Schulen werden zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergriffen, wie beispielsweise eine durchgängige Maskenpflicht im Unterricht, ein Verzicht auf Körperkontakt, das Einhalten von Mindestabständen und umfangreiche Quarantänemaßnahmen im Falle eines einzigen positiven Coronavirus-Testergebnisses. Zur Begründung solcher Maßnahmen wird auf die in den Stellungnahmen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Gesellschaft für Virologie gemachten Empfehlungen sowie den Empfehlungen des Robert-Koch Instituts für den Schulbereich verwiesen. Allerdings wurden in keiner dieser Stellungnahmen die möglichen momentanen wie langfristigen Nebenwirkungen der empfohlenen Maßnahmen auf das psychologische, physiologische und soziale Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Jugendlichen geprüft und evidenzbasiert ausgeschlossen oder zumindest quantifiziert. Ebenso wenig wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen vor dem Hintergrund der existierenden empirischen Evidenz eines möglichen Nutzens hinsichtlich des Infektionsgeschehens und den möglichen negativen Nebenwirkungen geprüft und die Entscheidung für die Verhängung der Maßnahmen nachvollziehbar begründet.Dies ist umso problematischer, da die empfohlenen Maßnahmen mit zahlreichennegativen Nebenwirkungen einhergehen können. Weiterhin zeigt eine Analyse des Infektionsgeschehens an Schulen, dass dort praktisch keinerlei relevantes Infektionsgeschehen zu beobachten ist. Zudem ist es inzwischen als klar belegt anzusehen, dass Kinder das Virus SARS-CoV-2 kaum weitergeben. Eine genauere Analyse der empirischen Evidenz für die Wirksamkeit der Maßnahmen insbesondere im Schulbereich zeigt zudem, dass die Wirksamkeit von Masken kaum belegt ist. Die Verhältnismäßigkeit der an den Schulen ergriffenen Maßnahmen ist demnach als fragwürdig einzustufen. Angesichts dessen, dass Bund, Länder und Kommunen auch in Zeiten der Corona-Epidemie zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sind, wonach bei Entscheidungen über Maßnahmen die dort verbrieften Schutz-, Förder-und Beteiligungsrechte von Kindern vorrangig zu berücksichtigen sind, ist die Nichtberücksichtigung der möglichen Nebenwirkungen der Maßnahmen und die fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit als höchst problematisch einzustufen."

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